Elementry – Gewinnspiel
Teilnahme- & Datenschutzrichtlinien
Mit der Teilnahme am Gewinnspiel erklärt sich der Teilnehmer mit allen Teilnahmebedingungen einverstanden. Es erfolgt eine vollständige Freistellung von Facebook von jedem Teilnehmer. Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Facebook und wird in keiner Weise von Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert. Für die Teilnahme an der Verlosung müssen alle erforderlichen Teilnahmebedingungen abgeschlossen werden. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel anzupassen, zu ändern oder abzubrechen, falls die Notwendigkeit besteht.
Teilnahmeberechtigte Personen: Teilnahmeberechtigt sind alle Personen, die Fans der Elementry GmbH auf Facebook sind, den Gewinnspielbeitrag von Elementry GmbH geliked und geteilt haben. Die Person muss das 18. Lebensjahr vollendet haben. Mitarbeiter sind vom Gewinnspiel ausgenommen. Eine Person darf nur 1 x pro Gewinnspiel teilnehmen.
Teilnahmeschluss: 23. Dezember 2020, 23.59 Uhr (MEZ)
Gewinnspielpreis: Wertgutschein in Höhe von EUR 300,00
Verlosung des Gewinns: Der Gewinner/die Gewinnerin wird per Zufallsprinzip ermittelt und am 24. Dezember 2020 auf der Facebook-Seite bekannt gegeben sowie per Nachricht verständigt. Mit Bekanntgabe des Gewinners/der Gewinnerin wird er/sie aufgefordert, sich mit dem Hotel Vierjahreszeiten in Verbindung zu setzen. Der Preis kann nicht übertragen oder in bar abgelöst werden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Art der Gewinnermittlung: Ziehung durch Zufallsprinzip
Veranstalter des Gewinnspiels:
Elementry GmbH
Ort 221
5552 Forstau
Gerichtsstand: Bezirksgericht St. Johann im Pongau
Datenschutzhinweise:
Die Daten werden ausschließlich für das Gewinnspiel verwendet. Die Teilnehmer haben das Recht auf Auskunft über die Daten, die Korrektur oder Löschung. Die Teilnehmer erklären sich damit einverstanden, dass deren Beiträge zur Gewinnspielaktion sowie deren Namen im Zusammenhang mit der Gewinnspielaktion, der Auslosung, Abwicklung oder Präsentation der Teilnahmebeiträge von dem Veranstalter in Onlinemedien Dritten öffentlich bekannt gegeben werden.
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